Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedigungen seitens Designkiss.de (nachfolgend auch als Illustrator/Designer benannt) für Kunden/Auftraggeber. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend das generische Maskulinum verwendet, weshalb alle Bezeichnungen für dementsprechend alle Geschlechter gleichermaßen stehen.

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen dem Designer / Illustrator und dem Auftraggeber / Kunden. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.

3. Aufträge
Eine Beauftragung ist verbindlich und bindend. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Gültigkeit von Angeboten erstreckt sich auf die Dauer von zwei Kalenderwochen ab Erstellungsdatum.

Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.

4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.

Falls keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.

5. Zahlungsbedingungen
Für Projekte mit einem Zeitaufwand von ca. 2 Wochen ist eine Anzahlung von min. 50% fällig vor Auftragsbeginn (bzw. spätestens nach dem ersten Briefing). Erstreckt
sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als zwei Wochen oder
erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.
Für Projekte, die laut Kundenwunsch einer Priorisierung bedürfen (z.B.
Overnight, Fr-Mo, etc) gilt als Höhe der Anzahlung 100% angegebenen
Angebotsbetrages und ohne Abzüge.

Unabhängig von der Höhe der Anzahlung ist die Begleichung des kompletten Rechnungsbetrages stets spätestens bei Ablieferung fällig und ohne Abzüge zahlbar. Generell gilt eine Anzahlung als verbindliche Auftragsvergabe bzw. als Bestätigung der Zusammenarbeit laut aufgeführter Agb, Auftragsbeginn erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang.

Wird eine Zusammenarbeit bzw. ein Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.

6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden je nach Vereinbarung nur Nutzungsrechte finaler Projektergebnisse eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellen lässt, wird nicht eingeräumt.

Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Illustrator und ihm.

Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.

Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Dies bedeutet, dass sich der Kunde zu Diskretion und Stillschweigen verpflichtet gegenüber den vom Designer im Prozess bereitgestellten Auswahlen, Varianten, Derivate und Zwischenentwürfe, welche der Entscheidungsfindung benötigter Zwischenschritte zum Erreichen anfänglich vereinbarten Projektziels (zB Entwicklung eines Logos) dienen, bzw. im Laufe des Projektes entstehen. Diese gehen weder stillschweigend in den Besitz des Kundens über, noch macht er diese Dritten zugänglich oder erwirbt gar Nutzungsrechte daran – hierzu bedarf es ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Die unerlaubte Verwendung von urheberechtlich geschütztem Material bzw. die Weitergabe von Entwürfen verpflichtet zum Ersatz des vom Kunden damit erwirtschafteten Gewinns und zusätzlich mindestens die Höhe des Umfangs entgangener Beauftragung.

Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.

Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang (zB laut Kopfzeile, definiert in jeweiligem Angebot) hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber über.

Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sollte eine Verwendung der Designs zu Referenzzwecken zu keinem späteren Zeitpunkt möglich sein (zB aus NDA-Gründen) kann hierfür eine Ersatzpauschale anfallen.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger), Druckaufträge (Anfertigung aller Art von Druckprodukten wie z.B. Flyer, o.ä.), oder Hinzunahme von Dienstleistern die zur Abwicklung jeweiligen Auftrags nötig sind, werden je nach Aufwand gesondert berechnet.

Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.

8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.

Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.

11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auf-traggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.

Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators. Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden.

Zur Erzielung wettbewerbsunabhängiger Ergebnisse dienen skizzenbasierte und/oder kreative Prozesse als Voraussetzung für eigenständige, maximal
individuelle Designentwicklung. Bis zur finalen Abnahme werden Designs jeweils auf kundenseitig individuelle Prämissen hin angelegt und darüber hinaus schrittweise erarbeitet, um den Kunden bestmöglichst in diesen Vorgang zu involvieren (Vorentwürfe > Konkretisierung > finale Abnahme). Dennoch kann kein Verfahren eine weltweite Einzigartigkeit jeweiligen Designentwurfes garantieren.

Designkiss kann daher weder Haftung noch Gewährleistung für eine (marken-)rechtliche, einwandfreie Gültigkeit gelieferter Designs oder gar hieraus resultierender Folgen, Ansprüche oder Kosten (zB durch Veröffentlichung, Produktion, etc) gegenüber dem Kunden oder gar Dritten übernehmen bzw. garantieren, da eine einzelfallbezogene Überprüfung auf Rechtsgültigkeit durch den Designer jegliche Umfänge überstiege. Dies
gilt für ausnahmslos alle gelieferten Konzepte, Entwürfe und Designs
(insbesondere für Logos, Grafiken, Icons, Layouts, Illustrationen,
Animations, Fahrzeugdesigns, Produktentwürfe, 3D-Modelle, Colourcodes, Conceptarts, Vorlagen, C.I.-Auftritten oder Konzepten wie z.B. Namings (z.B. Domains), Storyplotts/Handlungsabfolgen, Kampagnen, Wordings/Claims, etc).

Der Kunde ist während des Ablaufs bzw. spätestens bei Erhalt seiner Designs (z.B. durch Reviews) dazu verpflichtet, die Gestaltungshöhe seines
Entwurfs selbst oder durch juristische Unterstützung anhand zB. Online-Recherche, Markenregistersuche, etc. zu verifizieren. Solange Designkiss darüber hinaus keine explizite Beauftragung zur Assistenz im Vorgang einer Schutzanmeldung vorliegt, obliegt es ebenso dem Kunden, jeglich rechtlichen bzw. rechtzeitigen Schutz sowie Prüfung seiner Designmuster (Design, Logos/Wort-Bildmarken, etc) durch gängige Verfahren des Geschmacksmusterschutzes bzw. durch Patentanmeldungen sicherzustellen.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzendie Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.

Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Kommunikation
Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Auch ist der Illustrator von jeglicher Haftung ausgeschlossen falls Emails oder bereitgestellte Daten im Wege ihrer Übertragung geändert oder verfälscht wurden. Dies gilt auch für per Email bereitgestellte Dokumente bzw. Informationen.

Sollte Designkiss.de eine Email vom Kunden erhalten, sei es zur Auftragsanfrage oder im Verlauf der Zusammenarbeit zur Auftragsabwicklung, wird stillschweigend davon ausgegangen, auch zu einer Beantwortung via Email berechtigt zu sein. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, eine andere Art der Kommunikation zu verwenden. Solange mit dem Kunden nicht ausdrücklich sowie schriftlich vereinbart, werden jegliche Anhänge in Emails unverschlüsselt an den Kunden übersendet bzw. auf anderen Wegen bereitgestellt.

13. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

14. Geschäftszeiten und Bearbeitung
Eine Kontaktaufnahme (Tel, Mail, Messenger, etc) ist werktags innerhalb gängiger Geschäftsöffnungszeiten (Mo – Fr, 10 – 18Uhr) vorgesehen. Für Prio-Projekte können andere Zeiten vereinbart werden. Emails werden werktags nach Möglichkeit innerhalb von 24h spätestens innerhalb von 48h bearbeitet.

Standartmäßig erfolgt eine Bearbeitung bzw. Bereitstellung von Projektdaten (Angeboten, Rechnungen, Designs, etc) ebenso innerhalb aufgeführter Geschäftszeiten. Aus Gründen des Datenschutzes sowie der Geheimhaltung sind Projektdaten maximal 24h nach Versand einer Mail mit verschlüsseltem Link und -soweit nichts anderes vereinbart- als Download via gesicherter SSL-Verbindung verfügbar. Entsprechende Links sind in diesem Zeitraum nur dem Kunden vorbehalten. Er ist für rechtzeitigen Bezug seiner Daten via Download sowie für die datenschutzkonforme Speicherung entsprechender Unterlagen (zB. Rechnungen, Angebote) zuständig. Die Verarbeitung von zB Angebots- und Rechnungsdaten ist lediglich zur Abwicklung (buchhalterischer Prozesse) gestattet – jeglich unauthorisierte Weitergabe erhaltener Daten (z.B. Internas, Rechnungsadressen, etc) ist nicht erlaubt und nach DSGVO strafbar bzw. schadensersatzpflichtig.

Wiederholte Datenbereitstellungen (Reuploads) sind zum aktuellen Stundensatz zu vergüten, Reuploads priorisierter Daten oder Bereitstellungen zu Nachtzeiten, Wochenenden oder Feiertagen sind zu Prio-Projektpreisen abzurechnen und werden in beiden Fällen ggf. nach zugehöriger und erfolgter Buchungsbestätigung bereitgestellt.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Vertragsstrafen
Designkiss arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, NDA-konform sowie nach gängigem Businesscode of Conduct. Vertragsstrafen seitens des Kundens oder gar Dritten werden daher vertraglich grundsätzlich nicht unterzeichnet.

15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

II. Für Projekte zu Tafel-/Wandgestaltungen gelten zusätzlich folgende Bedingungen

1. Materialbereitstellung und Beschaffenheit
Neben der Auftragsbestätigung ist eine kundenseitige Bereitstellung von Informationen, Auftragswünschen und Prämissen (z.b. Innenraum-/Aussenanwendung, stehend/hängend, wischbar/fixiert, Kreide- oder Acrylfarbe, Monochrom/Farbtöne, etc) in konsolidierter, verständlicher Form zum Zeitpunkt des ersten Briefings Voraussetzung für einen Projektbeginn.

Je nach Auftragsvereinbarung stellt der Kunde präparierte, saubere, fertig getrocknete Tafeln bzw. Oberflächen in der von ihm gewünschten Maßausführung und Form der Anwendung bereit (inkl. montierter Befestigung), welche eine zur Beschriftung geeignete Oberflächenbeschaffenheit aufweisen. Andernfalls fallen hierfür Material- und Bearbeitungskosten an. Da der Designer keine Montagen durchführt, ist er weder haftbar für vorhandene Montagen, Fixierungen, Halterungen oder sonstige Vorrichtungen, insbesondere zu deren Dauerhaftigkeit oder für etwaige Folgen wie zB. Schäden an Eigentum, Inventar oder Personen, etc., noch erfolgt hierzu eine stillschweigende Haftungsübernahme.

Insbesondere bei Montagen in Räumlichkeiten mit Kundenverkehr wird von professionell durchgeführten bzw. kundenseitig beauftragten Installationen ausgegangen.

2. Gewährleistung
Aufgrund dem Zusammenspiel etwaiger chemischer und physikalischer Parameter (zB. Lacke, Farben, UV-Einstrahlung, Untergrundmaterialien, etc), kundenseitig verwendeter Materialien und der besonders bei gewerblicher Anwendung (zB im Gastrobetrieb, Kundenverkehr, Ausseneinsatz, etc) vorherrschen Umständen wie erhöhte Luftfeuchtigkeit, Dampf, Exposition, Abrieb, Verwischen, Verwitterung, Erosion, u.ä. ist eine verbindliche Prognose, dauerhafte Gewährleistung oder gar Haftung für die Haltbarkeit angefertigter Beschriftungen/ Illustrationen im Bezug auf z.B. Veränderungen, Verfärbungen, Verwischen, Ausbleichen, Auswaschen, etc. unmöglich. Ohne mutwillige Vorsätzlichkeit seitens des Designers ist hierfür ein vom Kunden, zwar geringes, dennoch unvorhersehbares Restrisiko zu tragen, welchem seitens des Auftragnehmers durch Erfahrungswerte, gewissenhafte Ausfertigung, Absprachen im vorab sowie die Verwendung von Qualitätsmaterialien bzw. Komponenten so weit wie möglich vorgebeugt wird. Nach erfolgter mündlicher oder schriftlicher, kundenseitiger Abnahme finaler Illustrationen erfolgt auf Wunsch eine Fixierung/Lasierung angefertigter Illustration(en) um dauerhafte Beständigkeit zu erzielen.

3. Arbeitsumgebung
Tafel- bzw. Wandbeschriftungen erfordern ein ungestörtes Arbeitsumfeld, besonders vor Ort. Wünscht der Kunde eine Bearbeitung in seinen Lokalitäten, verpflichtet er sich zur Bereitstellung einer ablenkungsfreien und vor allem nach allen Bedingungen des (mindestens) gesetzlichen Arbeitsschutzes sicheren Arbeitsumgebung, indem Personal-, Kunden- oder Lieferverkehr oder/und sich zur Arbeitsfläche hin öffnende Türen und sonstige, störende Einflüsse unterbunden werden um dadurch nicht zuletzt der Möglichkeit etwaiger Ausbesserungsarbeiten (durch zB. im Vorbeigehen oder Anlehnen verwischte Kreide/ungetrocknete Farbe, etc) entgegenzuwirken. Besonders im Arbeitsschritt finaler Fixierungen/Lackierungen ist der Auftraggeber angehalten, ausreichende Belüftung sicherzustellen und rechtzeitig eine Abdeckung sensibler Areale wie zB. lebensmittelsauberer Bereiche (vgl. im Barbereich übliche Geschirr-/Glasablagen etc.) vorzunehmen um einer Kontamination durch mögliche Farbstaubablagerungen vorzubeugen und durch ordentliche Belüftung oder – je nach Fall- durch die Bereitstellung von FFP-Staubmasken für den Schutz seiner Mitarbeiter zu sorgen, falls eine Verwendung lösemittelhaltiger Stoffe (Lacke, Fixierungen, Farben, Grundierungen, usw.) unabdingbar wäre bzw. von ihm gewünscht. Der Designer oder von ihm beauftragte Personen/Dienstleister haften nur im Falle des mutwilligen Vorsatzes für hieraus resultierende Auswirkungen oder Folgeschäden auf das Eigentum des Kundens, seiner Gäste, seines Personals oder seines Geschäftes. Sollten genannte Voraussetzung dem Kunden nicht zu vereinbartem Zeitraum möglich sein, behält sich der Designer die Bearbeitung zu einem anderen Zeitpunkt vor, wobei hieraus entstehende Mehraufwände, Anfahrts- und Materialkosten in Rechnung gestellt werden.

4. Vereinbarte Verwendung
Die Verwendung handgefertiger Illustrationen/Tafelbeschriftungen erfolgt im Rahmen der im Angebot vereinbarten Anwendung. Die darüber hinaus stillschweigende Verwendung in Teilen oder als Ganzes für z.B. Gestaltunsgelement einer Webpräsenz, für Print, SocialMedia-Auftritte, etc. ist nicht vorhergesehen und bedarf einer vorheriger Absprache, da andernfalls eine Schadensersatzpflicht laut AGB anfällt.

III. Zusätzliche Vereinbarungen für Projekte zu beauftragten Designs für Folierungen von Fahrzeugen, Produkten / Geräten, Schildern /Fronten.

1. Haftungsausschluß
Bei kundenseitiger Benutzung von ggf. unkalibrierten Wiedergabegeräte wie zB. Laptop, Monitor, Handyscreen, etc können Farben im Laufe der Projektpipeline (zB. vom Designstudio über den Dienstleister bis hin zum kundenseitigen Endgerät) der finalen Applikation von der Darstellung zuvor ausgehändigter Designdaten abweichen. Dies geschieht insbesondere bei einer Verarbeitung durch Digitaldruckverfahren (Farbprofil, Druckvorgang, Toner/ Tinten, jeweilige Maschine, Fixierer, etc), verwendetem Folienmaterial (farbig, transparent, Wagenfarbe, etc) und jeweiliger BodyColour von bereitgestelltem Fahrzeug, Gerät oder Fläche (zb. Ladenfront, Schild-Fläche, etc). Ebenso können grafische Elemente von der angestrebten Anordnung der Applikation -je nach Stärke der Oberflächengeometrie von bereitgestelltem Kundenfahrzeug- abweichen. Dies gilt für das ganze Fahrzeug, insbesondere jedoch im Bereich großer Flächenversätze, überwiegend in Front- und Heckpartie (wie zB Luftein-/Auslässe, Airbreather, Diffusoren, Schweller, etc).

Trotz sukzessiver, einzelner Abnahmeschritte und der Umsetzung kundenseitiger Wünsche übernimmt Designkiss.de keine Haftung gegenüber dem Auftraggeber, Dienstleister oder gar Dritten bezüglich Farben, Haltbarkeit und/oder der originalgetreuen Umsetzbarkeit gelieferter Designs – insbesondere bei einer Ausführung durch Dienstleister (zB bei gedruckten/geplotteten, folierten Applikationen). Alle hierfür erforderlichen Abnahmen mit dem jeweiligen Dienstleister obliegen dem Kunden durch z.B. eine jeweils gesonderte Einholung von Freigaben.

Auch übernimmt Designkiss.de keine Haftung für die sichtbare oder physische Haltbarkeit (zb. Ausbleichen durch UV-Einstrahlung, durch Abrieb oder Steinschlag, Aufstellen von Folienkanten, usw.) jeweiliger Folierungen/Applikationen oder der darunterliegenden Oberfläche (zB die ursprünglich lackierten Oberflächen des Fahrzeugs).

Im Falle einer Bereitstellung von Daten oder Referenzen durch den Kunden geht Designkiss von rechtlich einwandfreien Angaben aus, die weder an sich allein, oder durch deren Verwendung Rechte Dritter verletzen.